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BPatG, 28.09.2009 - 9 W (pat) 326/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06
Momentanpol II
Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 9 W (pat) 326/05
Offenbarungsbestimmend ist dabei der Gesamtinhalt der ursprünglichen Anmeldung, ohne dass den ursprünglichen Ansprüchen eine offenbarungsbeschränkende Bedeutung zukommt, vgl BGH, Az.: X ZR 50/91 vom 21.09.1993, MittdtschPatAnw 1996, 204-207 sowie BGH "Momentanpol II", Az.: X ZB 13/06 vom 08.07.2008, GRUR 2008, 887, 889. Als ursprüngliche Anmeldung, auf die im folgenden Bezug genommen wird, dient die Offenlegungsschrift des Streitpatents (DE 44 08 741 A1), denn sie ist wortidentisch mit den Ursprungsunterlagen. - BGH, 21.09.1993 - X ZR 50/91
Kenntnis des Prioritätstages des Streitpatents - Bahnstück für eine flexible …
Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 9 W (pat) 326/05
Offenbarungsbestimmend ist dabei der Gesamtinhalt der ursprünglichen Anmeldung, ohne dass den ursprünglichen Ansprüchen eine offenbarungsbeschränkende Bedeutung zukommt, vgl BGH, Az.: X ZR 50/91 vom 21.09.1993, MittdtschPatAnw 1996, 204-207 sowie BGH "Momentanpol II", Az.: X ZB 13/06 vom 08.07.2008, GRUR 2008, 887, 889. Als ursprüngliche Anmeldung, auf die im folgenden Bezug genommen wird, dient die Offenlegungsschrift des Streitpatents (DE 44 08 741 A1), denn sie ist wortidentisch mit den Ursprungsunterlagen.